Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Eching, auf der BAB 9, Ri. München, Abschnitt 180 um 33 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 113 km/h, Beweismittel: Messgerät PRO-Vida 2000. Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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