Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Elchingen, A 8, Ri. München, Abschnitt 100, km 2,7 – 3,4 um 36 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 116 km/h, Beweismittel: Messung mit Handmessgerät FG 21P, Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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