Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gem. Rade, auf der Rader Hochbrücke, A 7, bei km 61,023, in Rtg. Norden um 41 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 121 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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