Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hagen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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