Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,650, FR Bremen um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic Poliscan, Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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