Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,897, Fahrtrichtung Karlsruhe-München um 33 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 113 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit stat. Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S330 mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid über 120,00 € Bußgeld

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