Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wiesbaden Erbenheim, auf der A 66, bei km 24,800, Ri. Rüdesheim um 46 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 126 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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