Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Bad Oeynhausen, BAB 2, km 298,170, FR Hannover
um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed mit Foto ergab 142 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen

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