Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, zw. AS HRO-Süd u. AS HRO-Ost um 26 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 156 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Anhörung des Betroffenen

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