Blitzer Mit auf der BAB 19 im Überblick
Zur Messstelle Mit auf der BAB 19, zw. AS HRO-Süd u. AS HRO-Ost ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Straße
- A 19
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 130 km/h
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Hansestadt Rostock
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Dokumentierte Fälle am Blitzer Mit auf der BAB 19
-
Januar 2019
Bei zulässigen 130 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 19, zw. AS HRO-Süd u. AS HRO-Ost festgestellt worden, Bußgeldstelle Hansestadt Rostock
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 130 km/h
Bußgeld am Blitzer Mit auf der BAB 19 (Tempo 130 außerorts)
Erlaubt sind hier 130 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Mit auf der BAB 19 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 131–140 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 141–145 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 146–150 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 151–155 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 156–160 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 161–170 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 171–180 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 181–190 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 191–200 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 201 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 130 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Mit auf der BAB 19 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Mit auf der BAB 19 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Mit auf der BAB 19
Wie schnell darf man am Blitzer Mit auf der BAB 19 fahren?
Zulässig sind dort 130 km/h (außerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Mit auf der BAB 19 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Mit auf der BAB 19 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Mit auf der BAB 19?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Mit auf der BAB 19 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Mit auf der BAB 19?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.
Weitere Messstellen derselben Bußgeldstelle
- 70 B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock
- BAB 20, Richtung Wismar, KM 99,884
- 50 Erfurt, auf der Bunsenstraße, zw. Johannishof u. DB-Anlage, FR Schwerborner Straße
- 60 Rostock, B103, Ecke Güstrower Straße, Warnemünde
- Rostock, Werftstraße Ecke Lübecker Straße aus Richtung ehemaliger Werft
- Rostock – Am Strande der Ecke auf der Warnowstraße der BAB 19
- 50 Rostock in der Rövershäger Chaussee – L 22
- Rostock, auf der Werftstr. Ecke Lübecker Str