Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Odenthal-Blecher, Bergstr., Fahrtr. Ortsmitte, innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messgerät VDS dig. und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Vordruck Anhörung
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