Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bremen, A 281, FR BAB 1 um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 76 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen

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