Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Raschütz, B 176, Richtung Hartha wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 32 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandt.

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