Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Mariengarten, BAB 7, Höhe km 278,00, Rtg. Göttingen um 34 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 114 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen

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