Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, km 41.0,  Niederlehne ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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