Außerhalb geschlossener Ortschaften in München, auf der A 99, Ri. AK Süd(A 8), im Abschnitt 240, Höhe km 1,838, Ri. Salzburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 126 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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