Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in der rechten Hand in Lübbecke, auf der Berliner Straße in Höhe Mühlenbrinkstraße, FR Süden gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Bußgeld: 125,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.
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