Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke im Überblick
Zur Messstelle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke, auf der Berliner Straße in Höhe Mühlenbrinkstraße, FR Süden ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke.
- Überwachung
- Handynutzung am Steuer
- Ort
- Lübbecke
- Landkreis
- Kreis Minden-Lübbecke
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke
-
April 2019
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke, auf der Berliner Straße in Höhe Mühlenbrinkstraße, FR Süden wurde mit Bußgeldbescheid über geahndet, Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG
Bußgeld an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke
Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.
Handy am Steuer
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … beim Radfahren | 55 € | – | – | Einspruch prüfen |
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
An der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zur Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke
Ich wurde an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.