Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32312, Lübbecke, OT Gehlenbeck, Isenstedter Straße, Höhe Weidenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Einseitensensor ES3.0 wurden 76 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Formular Anhörung

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