Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Bayreuth, auf der Kulmbacher Straße, Höhe Calvinstraße, stadteinwärts in der rechten Hand, an re. Ohr gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlassen.
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