Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Lenting, auf der A 9, München, Abschnitt 920, bei km 1.636. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.1 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG
Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”