Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Wiesbaden Erbenheim, auf der A 66, bei km 25,010, Richtung Rüdesheim. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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