Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Grasbrunn, A 99, Ri. AK Süd (A8), Abschnitt 500, km 3.000 mit beleuchtetem Display  gehalten wurde. Beweismittel: Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto, Zeugen.

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein übersandt.

Bußgeldbescheid wurde durch  Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlassen.

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