Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Putzbrunn, auf der BAB 99, Fahrtrichtung AK Süd, A 8, Abschnitt 480, km 4,233 in der rechten Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlassen.
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