Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Unterföhring, auf der A 99 Ri. AK Süd (A 8), im Abschnitt 430, km 4,570 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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