Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Wuppertal, auf der Winkler Straße, Höhe Kurt-Dress-Str.. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld, erhöht wegen Voreintragung, über 120,00 € geahndet

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1 a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Stadt Wuppertal erlassen.

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