In München, auf der Bundesautobahn A 8 West, Ri. München, AB 540, in Höhe km 1,884 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 60 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 140 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid mit 3 Monaten Fahrverbot

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