Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, Höhe km 15,1, in FR Bingen um 67 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt und mit Bußgeldbescheid und Fahrverbot für 2 Monate geahndet Die Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES3.0 ergab 147 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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