Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h in Landshut, Konrad-Adenauer-Straße überschritten. Festgestellt wurden mit Handmessgerät FG 21P 74 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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