Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ludwigsstadt, St 2209, Abschnitt 140, im Bereich von km 1,250 – 2,100, Richtung Tettau, MS-KS,. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 1000 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung  mit Handmessgerät FG21P 131 km/h. Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 , § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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