Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bremen, AB Zubringer Arsten, im Bereich von km 2,74, FR stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 56 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 136 km/h. Bußgeld: 240,00 €, 2 Punkte

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bremen

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