Bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der  A 8, Richtung München, Ab 420, km 2,706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,64 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand – stationär festgestellt. Bußgeld: 180,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erhob

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