Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde auf der A 60, in der Gem. Mainz, Höhe km 15,1, FR Bingen festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 117 km/h. Die mit Lichtschrankenmessung mit Foto dokumentierte Übertretung betrug 37 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erhob 280,00 € Bußgeld

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