Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Eching, auf der A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 1100, km 0,630 um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde mit Erhebung von 80,00 € Bußgeld geahndet. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Multanova 6 FAFB und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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