Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in Fünfstetten, K DON 20, Abschnitt 100, bei km 6,500, Ri. Sulzdorf festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 132 km/h. Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 25 StVG, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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