Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münnerstadt, St. 2545, Abschnitt 180, km 3,9, Ri. Schweinfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 wurden 96 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erhob 200,00 € Bußgeld

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