Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), Ab. 1080, bei km 0.37, Ast B-I, Ri. BAB A 92, Deggendorf mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage -mobil – Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Foto 134 km/h. Bußgeld: 180,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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