Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der BAB 1, Übergang zur BAB 255, bei km 0,0, in Ri. stadteinwärts wurde die Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaften mit 113 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, um 33 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Hamburg erhob 220,00 € Bußgeld

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