Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in München, auf der A 99, Ri. AK Süd(A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 1,838, Ri. Salzburg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 109 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330, Foto.
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
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