Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, Abschnitt 120, km 1,2 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer 96 km/h. Bußgeld: 120,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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