Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Neustadt am Kulm, St. 2168, Abschnitt 180, km 0.750, Ri. Speinshart um 48 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurden 160,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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