Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Oberottmarshausen, B 17, Ri. Süden, Landsberg, Abschnitt 700, km 0,635 um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurden 480,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs.1 BKatV, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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