Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterhaching,auf der A 995, Ri. AK Süd (A 8 ), Abschnitt 120, km 2.93, Ri. AK Süd, A 8 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 34 km/h. Bußgeld: 175,00 €, erhöht wegen Voreintragungen
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid
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