Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wolnzach, A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 1200, km 3.57 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 44 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 104 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erhob 320,00 € Bußgeld
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