Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Frankfurt um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeld von 320,00 € erhoben. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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