Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Olching, auf der Gröbenzeller Straße, Höhe Nr. 14, in Fahrtrichtung Olching um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät FG21P ergab 81 km/h. Bußgeld: 180,00 €, erhöht wegen Voreintragungen

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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