Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Eversen, B 215, in FR Rotenburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 130 km/h. Bußgeld: 265,00 €, erhöht wegen Voreintragung.
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.