Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Eversen, B 215, in FR Rotenburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 130 km/h. Bußgeld: 265,00 €, erhöht wegen Voreintragung.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

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