Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersdorf

Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd im Überblick

An der Messstelle Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersdorf sind bei der Blitzerkanzlei seit 2016 9 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme).

Überwachung
Geschwindigkeit
Straße
B 495
Postleitzahl
30702
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
70 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)
Dokumentierte Fälle
9 (seit 2016)
Stand der Angaben
September 2026

Dokumentierte Fälle am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd

  1. Dezember 2021

    In der Gemarkung Ebersdorf, Station ROW-B 495-10-3070, Richtung Ebersdorf zu schnell gefahren, Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h

  2. August 2020

    Gemarkung, Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070, Richtung Ebersdorf

  3. August 2020

    Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070, Richtung Ebersdorf

  4. Mai 2019

    Tempolimit in der Gemarkung Ebersdorf, Station ROW-B 495-10-307, Richtung Ebersdorf um überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h

  5. Juli 2018

    Geblitzt in Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersdorf

  6. Februar 2018

    Geblitzt in Gemarkung Ebersdorf, Station ROW-B495-10-3070, Richtung Ebersdorfmit Traffipax

  7. Februar 2018

    Bußgeld nach Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Ebersdorf, Station ROW-B495-10-3070, Richtung Ebersdorf erhoben, Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Rechtsgrundlage: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h

  8. Oktober 2017

    Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts in Ebersdorf, Station ROW-B495-10-3070 verstoßen, Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 70 km/h

  9. Oktober 2016

    Geschwindigkeitsmessung in Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersdorf; Messung mit Traffipax TPHS

Bußgeld am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd (Tempo 70 außerorts)

Erlaubt sind hier 70 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 71–80 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 81–85 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 86–90 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 91–95 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 96–100 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 101–110 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
41–50 km/h 111–120 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 121–130 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
61–70 km/h 131–140 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h ab 141 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme). Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd

Wie schnell darf man am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd fahren?

Zulässig sind dort 70 km/h (außerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Gemarkung Ebersdorf Station ROW-B495-10-3070 Richtung Ebersd?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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