Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weitnau, St 2055, Abschnitt 120, km 2,200, Ri. Buchenberg mit 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto. Bußgeld: 240,00 € Fahrverbot wegen Voreintragungen erhöht/erlassen
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
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